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   OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1992 - 11 L 4/91   

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https://dejure.org/1992,10106
OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1992 - 11 L 4/91 (https://dejure.org/1992,10106)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.1992 - 11 L 4/91 (https://dejure.org/1992,10106)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 1992 - 11 L 4/91 (https://dejure.org/1992,10106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Kriterien der Personalauswahl bei Beförderung im Polizeidienst; Auswirkungen einer Weigerung des Personalrats zur Zustimmung ; Inhaltliche Anforderungen an die Zustimmungsverweigerung; Pflicht zur Einleitung eines Einigungsverfahrens; Dienststellenleiter; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1992 - 11 L 4/91
    Der Personalrat kann die Zustimmung zu einer solchen Personalmaßnahme nur dann verweigern, wenn die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist oder allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27.03.1990 - 6 P 34.87 - PersV 1990, Seite 439).

    Das Lebensalter und das Dienstalter können zwar bei einer Auswahlentscheidung unter im wesentlichen gleich beurteilten Beamten von erheblicher Bedeutung sein; ob ihnen aber im Einzelfall das entscheidende Gewicht zukommt, bleibt dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, so daß aus sachlichen Gründen durchaus jüngere Bewerber älteren vorgezogen werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27.03.1990 aaO).

  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1992 - 11 L 4/91
    Um die Mitbestimmungsbefugnis geht es im vorliegenden Fall jedoch nicht, so daß es auch nicht darauf ankommt, ob der Dienststellenleiter den Personalrat verbindlich darüber unterrichten darf, welche Mitbestimmungsrechte ihm im Einzelfall zustehen, d.h. ihm diese "zuteilen" oder absprechen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.04.1986 - 6 P 31.84 - Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 8).
  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1992 - 11 L 4/91
    Bei der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten gem. §§ 75 Abs. 1 und 76 Abs. 1 BPersVG ist somit die Verweigerung der Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme dann unbeachtlich, wenn nach der dafür gegebenen Begründdung die in § 77 Abs. 2 BPersVG abschließend geregelten Verweigerungsgründe von vornherein nicht gegeben sind (vgl. Beschluß vom 10.08.1987 - BVerfG 6 P 22.84 - ZBR 1988, 259 mwN).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1992 - 11 L 4/91
    Zu einem für den Antragsteller günstigeren Ergebnis führt auch nicht die Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1986 - 6 P 5/85 - (PersR 1986, 116 = DVB1.1986, 896).
  • VGH Hessen, 09.04.1986 - HPV TL 2596/85

    Zustimmung des Personalrats bei einer befristeten Einstellung im Rahmen einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1992 - 11 L 4/91
    Wenn das Verweigerungsschreiben keine den oben beschriebenen Ansprüchen genügende Begründung enthält, ist ein Nachschieben von Gründen nicht mehr möglich, da in diesem Fall die Zustimmungsfiktion mit Ablauf der für die Verweigerung vorgeschriebenen Frist eintritt und das Mitbestimmungsverfahren als abgeschlossen anzusehen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 09.04.1986 - HPV TL 2596/85 - ZBR 1987, 345; Sch1.H. OVG, Beschluß vom 18.07.1991 - 11 L 6/91 - Schl-H. Az S. 197).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1991 - 11 L 6/91

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung; Zustimmung zu einer beabsichtigten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1992 - 11 L 4/91
    Wenn das Verweigerungsschreiben keine den oben beschriebenen Ansprüchen genügende Begründung enthält, ist ein Nachschieben von Gründen nicht mehr möglich, da in diesem Fall die Zustimmungsfiktion mit Ablauf der für die Verweigerung vorgeschriebenen Frist eintritt und das Mitbestimmungsverfahren als abgeschlossen anzusehen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 09.04.1986 - HPV TL 2596/85 - ZBR 1987, 345; Sch1.H. OVG, Beschluß vom 18.07.1991 - 11 L 6/91 - Schl-H. Az S. 197).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94

    Antrag eines Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses;

    Entgegen der Auffassung des Bay VGH (a.a.O. S. 565) kann er auch nicht einer von der obersten Dienstbehörde erlassenen generellen Einstellungssperre gleichgestellt werden, deren Relevanz für eine Unzumutbarkeit i. S. von § 9 Abs. 4 BPersVG das BVerwG bisher offen gelassen hat (Beschl. v. 1.3.1993 - 6 PB 17.92 -, PersR 1993, 315; die Unzumutbarkeit bejahend, OVG S.-H., Beschl. v. 19.1.1993 - 11 L 4/92 -, PersR 1993, 288 Ls; Fischer/Goeres, a.a.O. Rn. 22 i).
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